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Bekanntmachung einer Empfehlung mit wissenschaftlicher Begründung der Strahlenschutzkommission - Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 24. Oktober 2019 (BAnz AT 04.03.2020 B5)

Anlage
Empfehlung der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Wissenschaftliche Begründung der Empfehlung der Strahlenschutzkommission

2 Funkanwendungen

2.1 Vernetzte Fahrzeuge

2.1.2 Wichtige immissionsrelevante Parameter und Abschätzung der Immission und der Exposition

2.2 Weitere Hochfrequenzquellen am bzw. im Fahrzeug

2.2.2 Wichtige immissionsrelevante Parameter und Abschätzung der Immission und Exposition

3 Induktives Laden von Elektrofahrzeugen

4 Elektrisches Fahren

4.2 Wichtige immissionsrelevante Parameter und Abschätzung der Immission und der Exposition

4.2.1 Erhebungen niederfrequenter Expositionen, die nicht auf den Antriebsstrang zurückzuführen sind