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Bekanntmachung der Allgemeinverf�gung zur Einstufung des Stoffes "Kohlenwasserstoffe, C12-16, n-Alkane, Isoalkane, Alkene" gem�� � 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung �ber Anlagen zum Umgang mit wassergef�hrdenden Stoffen

Sachgebiet: Gew�sserschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 30. Juni 2020 (BAnz AT 30.07.2020 B8)

Gem�� � 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung �ber Anlagen zum Umgang mit wassergef�hrdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen �ber die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen nach � 6 Absatz 1 und 2 AwSV sowie �ber die �nderung von Einstufungen von Stoffen und Stoffgruppen nach � 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 AwSV im Bundesanzeiger �ffentlich bekannt.

� 7 Absatz 2 AwSV �ber die Mitteilungspflichten bleibt davon unber�hrt.