Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung des Stoffes "1-Propanesulfonic acid, 2-methyl-2-[(1-oxo-2-propen-1-yl)amino]-, sodium salt (1:1), homopolymer; mittlere Molmasse 499.800 g/mol" gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 3. November 2021 (BAnz AT 21.12.2021 B8)
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1501588
Gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen über die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen nach § 6 Absatz 1 und 2 AwSV sowie über die Änderung von Einstufungen von Stoffen und Stoffgruppen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 AwSV im Bundesanzeiger öffentlich bekannt.
§ 7 Absatz 2 AwSV über die Mitteilungspflichten bleibt davon unberührt.