Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Verringerung von Treibhausgasemissionen durch Schwachgasverwertung auf Altdeponien in der EFRE-Förderperiode 2021-2027
(EFRE-Richtlinie Deponien (Brandenburg))
Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 13. August 2024 (ABl. S. 731)
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1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.3 Beihilferechtliche Grundlage
2 Gegenstand der Förderung
2.1 Gegenstand der Förderung sind folgende Einzel- und Kooperationsvorhaben:
2.2 Ergänzungen zum Gegenstand der Förderung
3 Zuwendungsempfangende
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Der schriftliche Antrag mit allen erforderlichen Inhalten, insbesondere gemäß Artikel 6 Absatz 2 AGVO, muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt worden sein. Je nach Vorhaben sind die im Folgenden genannten Unterlagen dem Antrag beizufügen:
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.4 Bemessungsgrundlage
5.5 Höhe der Zuwendung
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
6.3 Für Vorhaben nach den Nummern 2.1.1 bis 2.1.3, welche auf Basis von Artikel 36, 41 und 49 AGVO gewährt werden, gilt:
6.4 Kumulierung
7 Verfahren
7.2 Bewilligungsverfahren
7.3 Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren
7.4 Verwendungsnachweisverfahren