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Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Verringerung von Treibhausgasemissionen durch Schwachgasverwertung auf Altdeponien in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 (EFRE-Richtlinie Deponien (Brandenburg))

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 13. August 2024 (ABl. S. 731)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1

1.2

1.3 Beihilferechtliche Grundlage

1.4

1.5

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Gegenstand der Förderung sind folgende Einzel- und Kooperationsvorhaben:

2.2 Ergänzungen zum Gegenstand der Förderung

2.3

3 Zuwendungsempfangende

3.1

3.2

3.3

3.4

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Der schriftliche Antrag mit allen erforderlichen Inhalten, insbesondere gemäß Artikel 6 Absatz 2 AGVO, muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt worden sein. Je nach Vorhaben sind die im Folgenden genannten Unterlagen dem Antrag beizufügen:

4.2

4.3

4.4

4.5

4.6

4.7

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1

5.2

5.3

5.4 Bemessungsgrundlage

5.5 Höhe der Zuwendung

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1

6.2

6.3 Für Vorhaben nach den Nummern 2.1.1 bis 2.1.3, welche auf Basis von Artikel 36, 41 und 49 AGVO gewährt werden, gilt:

6.4 Kumulierung

6.8

7 Verfahren

7.2 Bewilligungsverfahren

7.3 Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren

7.4 Verwendungsnachweisverfahren

7.6