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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1290 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die erforderlichen Anforderungen an die Interoperabilität zwischen dem zentralen System für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Verbringungen von Abfällen und anderen Systemen oder anderer Software sowie auf sonstige technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Umsetzung dieser elektronischen Übermittlung und dieses elektronischen Austauschs von Informationen und Dokumenten erforderlich sind ((EU) 2025/1290)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 2. Juli 2025 (ABl. L, 2025/1290, 14.7.2025)

KAPITEL 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

KAPITEL 2
ANFORDERUNGEN AN DIE INTEROPERABILITÄT ZWISCHEN DEM ZENTRALEN SYSTEM UND LOKALEN SYSTEMEN ODER DER SOFTWARE

KAPITEL 3
ANFORDERUNGEN AN DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ÜBERMITTLUNG UND DES ELEKTRONISCHEN AUSTAUSCHS VON INFORMATIONEN UND DOKUMENTEN

KAPITEL 4
SONSTIGE ANFORDERUNGEN

KAPITEL 5
SCHLUSSBESTIMMUNGEN