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Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 21. Februar 2018, BAnz. S. 1906

I. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen

1 Staubförmige Emissionen (Staubkonzentration)

2 Quecksilber

3 Mehrkomponentenmesseinrichtungen

II. Eignung elektronischer Systeme zum Erfassen und Auswerten kontinuierlicher Emissionsmessungen

1 Auswerteeinrichtungen

III. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Immissionen

1 Stickstoffoxide

IV. Berichtigungen zur Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung von Emissionen und Immissionen

V. Mitteilungen zur Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung von Emissionen und Immissionen