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Bekanntmachung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 16. Mai 2018, ThürStAnz S. 839

I. Eignung von Messgeräten

1 Messgeräte zur Überwachung des Abgasverlustes an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

2 Messgeräte zur Überwachung des CO-Emissionsgrenzwertes und des Abgasverlustes an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

3 Messgeräte zur Überwachung des CO-Emissionsgrenzwertes und des Abgasverlustes an Öl-·und Gasfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung der Rußzahl an Ölteuerungsanlagen

4 Messgeräte zur Überwachung des CO-Emissionsgrenz­ wertes und des Abgasverlustes an Öl- und Gasfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und Ermittlung der Abgaskomponenten an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

5 Messgeräte zur Überwachung der gasförmigen Abgaskomponenten sowie der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

6 Messgeräte zur Überwachung der Staubgrenzwerte an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

7 Messgeräte zur Überwachung der Staubgrenzwerte an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

8 Messgeräte zur Überwachung des CO-Emissionsgrenzwertes und des Abgasverlustes an Öl- und Gasfeuerungsanlagen sowie zur Ermittlung der Holzfeuchte nach § 3 Absatz 3 der 1. BlmSchV

9 Messgeräte zur Ermittlung der Holzfeuchte nach §3 Absatz 3 der 1. BlmSchV

10 Messgeräte zur Rußzahlbestimmung