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Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2286)

Es verordnet auf Grund

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
Nachhaltigkeitsanforderungen

Teil 3
Nachweis

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Nachhaltigkeitsnachweise

Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten

Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 2
Aufgaben der Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 4
Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 5
Vorläufige Anerkennung

Teil 4
Zentrales Register

Teil 5
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren

Teil 6
Ordnungswidrigkeiten

Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen