UMWELTdigital
 

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Neugefasst durch Bek. vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959, 2969)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 4 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959, 2969) treten gemäß Artikel 5 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Erster Abschnitt
Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats

Zweiter Abschnitt
Amtszeit des Betriebsrats

Dritter Abschnitt: Geschäftsführung des Betriebsrats

Vierter Abschnitt
Betriebsversammlung

Fünfter Abschnitt
Gesamtbetriebsrat

Sechster Abschnitt
Konzernbetriebsrat

Dritter Teil
Jugend- und Auszubildendenvertretung

Erster Abschnitt
Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung

Zweiter Abschnitt
Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

Dritter Abschnitt: Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung

Vierter Teil
Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Erster Abschnitt
Allgemeines

Zweiter Abschnitt
Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers

Dritter Abschnitt
Soziale Angelegenheiten

Vierter Abschnitt
Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

Fünfter Abschnitt
Personelle Angelegenheiten

Erster Unterabschnitt
Allgemeine personelle Angelegenheiten

Zweiter Unterabschnitt
Berufsbildung

Dritter Unterabschnitt
Personelle Einzelmaßnahmen

Sechster Abschnitt
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Erster Unterabschnitt
Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Zweiter Unterabschnitt
Betriebsänderungen

Fünfter Teil
Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten

Erster Abschnitt
Seeschifffahrt

Zweiter Abschnitt
Luftfahrt

Dritter Abschnitt
Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften

Sechster Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften

Siebenter Teil
Änderung von Gesetzen

Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften