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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bayern

Vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 699)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 1
Grundsatzvorschriften

Abschnitt 2
Eigentum

Abschnitt 3
Gemeingebrauch und Sondernutzung

Abschnitt 4
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen

Abschnitt 5
Kreuzungen und Umleitungen

Abschnitt 6
Planfeststellung und Enteignung

Teil 2
Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen

Teil 3
Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen

Abschnitt 1
Gemeindestraßen

Abschnitt 2
Sonstige öffentliche Straßen

Abschnitt 3
Straßen in gemeindefreien Gebieten

Teil 4
Aufsicht und Zuständigkeiten

Teil 5
Ordnungswidrigkeiten

Teil 6
Übergangs- und Schlußvorschriften