Vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Teil 2
Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 1
Allgemeines
Kapitel 2
Grundsätze der Verarbeitung
Kapitel 3
Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Kapitel 5
Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Abschnitt 2
Landesamt für Datenschutzaufsicht
Abschnitt 3
Unabhängigkeit und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Kapitel 6
Sanktionen
Kapitel 7
Besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 8
Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
Teil 3
Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit
Teil 4 Schlussvorschriften