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Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bayern

Vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Teil 2
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 1
Allgemeines

Kapitel 2
Grundsätze der Verarbeitung

Kapitel 3
Rechte der betroffenen Person

Kapitel 4
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel 5
Unabhängige Aufsichtsbehörden

Abschnitt 1
Landesbeauftragter für den Datenschutz

Abschnitt 2
Landesamt für Datenschutzaufsicht

Abschnitt 3
Unabhängigkeit und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

Kapitel 6
Sanktionen

Kapitel 7
Besondere Verarbeitungssituationen

Kapitel 8
Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680

Teil 3
Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit

Teil 4 Schlussvorschriften