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Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bayern

Vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230), geändert am 18. Mai 2018 (GVBl. S. 301, 339)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Teil 2
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 1
Allgemeines

Kapitel 2
Grundsätze der Verarbeitung

Kapitel 3
Rechte der betroffenen Person

Kapitel 4
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Kapitel 5
Unabhängige Aufsichtsbehörden

Abschnitt 1
Landesbeauftragter für den Datenschutz

Abschnitt 2
Landesamt für Datenschutzaufsicht

Abschnitt 3
Unabhängigkeit und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

Kapitel 6
Sanktionen

Kapitel 7
Besondere Verarbeitungssituationen

Kapitel 8
Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680

Teil 3
Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit

Teil 4 Schlussvorschriften