Vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230), geändert am 18. Mai 2018 (GVBl. S. 301, 339)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Teil 2
Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 1
Allgemeines
Kapitel 2
Grundsätze der Verarbeitung
Kapitel 3
Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Kapitel 5
Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Abschnitt 2
Landesamt für Datenschutzaufsicht
Abschnitt 3
Unabhängigkeit und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Kapitel 6
Sanktionen
Kapitel 7
Besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 8
Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
Teil 3
Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit
Teil 4 Schlussvorschriften