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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung (TRBA 200)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 28. April 2022 (GMBl 2022, S. 380)

Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe bekannt:

2 Fachkundeerfordernisse

4 Fachkundeanforderungen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

4.1 Anforderungen bei Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

4.2 Anforderungen bei Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung in Laboratorien, in der Biotechnologie und in der Versuchstierhaltung

4.3 Anforderungen bei Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sowie bei Tätigkeiten in der ambulanten Pflege