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Allgemeine Bergpolizeiverordnung des Umweltministeriums (ABPVO)

Sachgebiet: Bergrecht

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 14. Juli 1978 (GBl. S. 417), zuletzt geändert am 11. Februar 2020 (GBl. S. 37)

ERSTER TEIL
Vorschriften für alle Betriebe

ERSTER ABSCHNITT
Sachlicher Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

ZWEITER ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen

Erster Unterabschnitt
Grundregeln

Zweiter Unterabschnitt
Besondere Verpflichtungen des Unternehmers

Dritter Unterabschnitt
Besondere Verpflichtungen der Beschäftigten

Vierter Unterabschnitt
Sonstige Vorschriften

DRITTER ABSCHNITT
Arbeitsschutz

Erster Unterabschnitt
Gesundheitliche Anforderungen an Beschäftigte

Zweiter Unterabschnitt
Sonstige Anforderungen an Beschäftigte

Dritter Unterabschnitt
Arbeitsstätten und Arbeitsablauf

Vierter Unterabschnitt
Arbeitskleidung und Schutzausrüstung

Fünfter Unterabschnitt
Sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume

VIERTER ABSCHNITT
Technische Arbeitsmittel

Erster Unterabschnitt
Allgemeine Anforderungen an technische Arbeitsmittel und Maschinen

Zweiter Unterabschnitt
Überdruckanlagen, Verbrennungsmotoren, elektrische Anlagen, Meßgeräte

FÜNFTER ABSCHNITT
Arbeitsstoffe

SECHSTER ABSCHNITT
Sicherung gegen Brand- und Explosionsgefahr

SIEBTER ABSCHNITT
Umgang mit Sprengmitteln

Erster Unterabschnitt
Anforderungen an den Umgang mit Sprengmitteln

Zweiter Unterabschnitt
Berechtigte Personen und Hilfskräfte

Dritter Unterabschnitt
Aufbewahrung und Beförderung von Sprengmitteln

Vierter Unterabschnitt
Sprengarbeit

ACHTER ABSCHNITT
Rettungswesen und Arbeiten in gesundheitsschädlichen Gasen

NEUNTER ABSCHNITT
Vermessungsarbeiten

ZEHNTER ABSCHNITT
Schutz der Umwelt

ZWEITER TEIL
Vorschriften für Untertagebetriebe

ERSTER ABSCHNITT
Grubenbaue

ZWEITER ABSCHNITT
Ausbau

DRITTER ABSCHNITT
Fahrung und Förderung

VIERTER ABSCHNITT
Bewetterung

FÜNFTER ABSCHNITT
Felshohlbau

SECHSTER ABSCHNITT
Besucherbergwerke und Schauhöhlen

DRITTER TEIL
Vorschriften für Tagebaue und Tagesanlagen

ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Anforderungen

ZWEITER ABSCHNITT
Fahrzeuge und fahrbare Arbeitsgeräte

VIERTER TEIL
Schlußvorschriften für alle Betriebe