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Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005, BGBl. I S. 114, zuletzt geändert am 11. April 2016, BGBl. I S. 745

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Ermittlung der Schädlichkeit

Dritter Abschnitt
Abgabepflicht

Vierter Abschnitt
Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften; Schlußvorschriften