Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 24. Mai 1978, GBl. S. 332, zuletzt geändert durch Artikel 132 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. S. 1, 16)
Auf Grund von § 38 Abs, 3 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) vom 10. Februar 1976 (GBl. S. 99) wird verordnet:
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