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Vorschrift Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung

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  • Ausgabe: September 2014 (GMBl 2014, S. 1294)

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Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung (TRGS 525)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: September 2014 (GMBl 2014, S. 1294, berichtigt GMBl 2015, S. 542)

Amtliche Anmerkung:

*) Hinweis: Mit der Neufassung ist die TRGS 525 an das aktuelle Vorschriften- und Regelwerk angepasst und auf die Veterinärmedizin ausgeweitet worden und gilt damit für den gesamten Bereich der Medizin, sowohl in entsprechenden Einrichtungen der stationären als auch in der ambulanten medizinischen Versorgung. Die TRGS gilt auch in Einrichtungen wie Apotheken, der ambulanten Pflege, dem Rettungs- und Krankentransport, den medizinischen Untersuchungseinrichtungen für Körpergewebe, -flüssigkeiten und alternativmedizinischen Einrichtungen.

Die weite Verbreitung bislang nicht berücksichtigter Therapieprinzipien (z.B. monoklonale Antikörper) und die Änderung der Rechtslage hat eine intensive Prüfung und Überarbeitung des Kapitels über die Arzneimittel mit CMR-Eigenschaften erforderlich gemacht.

Das Kapitel Desinfektion ist der aktuellen Rechts- und Erkenntnislage angepasst worden.

Der Wandel in den Methoden der Anästhesie wurde bei der Überarbeitung des Kapitels über die Anwendung von Narkosegasen berücksichtigt. Die Hinzunahme der Veterinärmedizin hat Anpassungen erforderlich gemacht. Es sind neue Verfahren zur Anästhesie, der Langzeitsedierung und in der Zahnmedizin entwickelt worden.

Die Auswirkungen der Laserchirurgie mit entsprechender Pyrolyse bzw. Rauchgasentwicklung sind bislang in der Regelsetzung noch unzureichend berücksichtigt. Es liegen zahlreiche neue Erkenntnisse dazu vor.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.691882

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

– Neufassung der TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung"

Neufassung der TRGS 525

Die TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung", Ausgabe Mai 1998, BArbBl Heft 5/1998 S. 99-105, wird wie folgt neu gefasst:

Ausgabe September 2014*)

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen und -erläuterungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Informationsermittlung

3.2 Gefährdungsbeurteilung

3.2.1 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

3.2.2 Gefahrstoffverzeichnis

4 Arzneimittel ohne krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften

4.1 Grundsatz

4.2 Verteilung von festen Arzneimitteln

4.3 Verabreichen oder Anwenden von flüssigen und halbfesten Arzneimitteln

4.4 Anwendung von Inhalaten

4.5 Vorbereitung und Verabreichen von Infusionen und Injektionen

4.6 Entsorgung von Arzneimitteln

5 Arzneimittel mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften

5.1 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

5.2 Schutzmaßnahmen

5.2.1 Allgemeines

5.2.2 Technische Schutzmaßnahmen beim Auspacken, Zubereiten und Anwenden von CMR-Arzneimitteln

5.2.3 Anforderungen an Aufstellung und Betrieb von Sicherheitswerkbänken

5.3 Persönliche Schutzausrüstungen

5.4 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung von CMR-Arzneimitteln

5.5 Lagerung und Transport

5.6 Entsorgung

6 Inhalationsanästhetika

6.1 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6.2 Sicherheitstechnische Maßnahmen und ihre Überwachung

6.2.1 Leitungssysteme für N2O

6.2.2 Narkosegeräte

6.3 Narkosegasabsaugungen

6.4 Maßnahmen bei Anwendung bestimmter Narkoseverfahren und Operationstechniken

6.5 Raumlufttechnische Anlagen

6.6 Spezielle Einsätze von Inhalationsanästhetika

6.7 Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

6.8 Information der Beschäftigten

7 Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln

7.1 Grundsätze bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln

7.1.1 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

7.1.2 Ersatzstoffprüfung und Prüfung alternativer Verfahren

7.2 Schutzmaßnahmen

7.2.1 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten

7.2.2 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gebrauchslösungen

7.3 Arbeitsanweisung/Betriebsanweisung

8 Tätigkeiten mit sonstigen Gefahrstoffen

8.1 Chirurgische Rauchgase

8.1.1 Gefährdungen

8.1.2 Schutzmaßnahmen

8.2 Rauche bei sonstigen Tätigkeiten

Literatur

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