Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, ber. S. 1281), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752, 2756)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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