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Vorschrift Sächsisches Straßengesetz

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  • Vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 20. August (SächsGVBl. S. 762)

  • Vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 418)

  • Vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78)

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Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 20. August (SächsGVBl. S. 762), berichtigt am 13. Januar 2020 (SächsGVBl. S. 29)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.326290

Der Sächsische Landtag hat am 17. Dezember 1992 das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt
Grundvorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Öffentliche Straßen

§ 3 Einteilung der öffentlichen Straßen

§ 4 Straßenverzeichnisse und Straßennummern

§ 5 Ortsdurchfahrten

§ 6 Widmung

§ 6a Widmung bei außergewöhnlichen Ereignissen

§ 7 Umstufung

§ 8 Einziehung

§ 9 Straßenbaulast

§ 10 Hoheitsverwaltung, bautechnische Sicherheit

2. Abschnitt
Eigentum an öffentlichen Straßen

§ 11 Wechsel der Straßenbaulast

§ 12 Grundbuchberichtigung und Vermessung

§ 13 Eigentumserwerb

3. Abschnitt
Benutzung der öffentlichen Straßen

§ 14 Gemeingebrauch, Straßenanliegergebrauch

§ 15 Beschränkungen des Gemeingebrauchs

§ 16 Vergütung von Mehrkosten

§ 17 Verunreinigung und Beschädigung

§ 18 Sondernutzung

§ 18a Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing1

§ 19 Besondere Veranstaltungen und gewerbliche Nutzung

§ 20 Unerlaubte Benutzung einer Straße

§ 21 Gebühren für Sondernutzungen

§ 22 Zufahrten und Zugänge

§ 23 Sonstige Benutzung

4. Abschnitt
Anbau an öffentlichen Straßen und Veränderungssperre

§ 24 Bauliche Anlagen an Straßen

§ 25 Freihalten der Sicht bei Kreuzungen und Einmündungen

5. Abschnitt
Schutz der öffentlichen Straßen

§ 26 Schutzwaldungen

§ 27 Schutzmaßnahmen

§ 28 Bepflanzung des Straßenkörpers

6. Abschnitt Kreuzungen und Umleitungen

§ 29 Kreuzungen öffentlicher Straßen

§ 30 Kostentragung bei Kreuzungen öffentlicher Straßen

§ 31 Unterhaltung von Straßenkreuzungen

§ 32 Kreuzungen mit Gewässern

§ 33 Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern

§ 34 Ermächtigung zu Rechtsverordnungen

§ 35 Umleitungen

7. Abschnitt
Planungen, Planfeststellung und Enteignung

§ 36 Planungen

§ 37 Planungsgebiet

§ 38 Vorarbeiten

§ 39 Planfeststellung

§ 40 Veränderungssperre

§ 41 Einstellung des Planfeststellungsverfahrens

§ 42 Vorzeitige Besitzeinweisung

§ 42a Vertreter des Eigentümers

§ 43 Enteignung

Zweiter Teil
Straßenbaulastträger, Aufsicht und Zuständigkeit

§ 44 Träger der Straßenbaulast

§ 45 Straßenbaulast Dritter

§ 46 Unterhaltung von Straßenteilen bei fremder Baulast

§ 47 Straßenbaubehörden

§ 48 Unterhaltung und Instandsetzung der Staatsstraßen

§ 49 Straßenaufsicht

§ 50 Behörden nach dem Bundesfernstraßengesetz

§ 50a Unterhaltung und Instandsetzung der Bundesstraßen

§ 51 Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst

Dritter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 52 Ordnungswidrigkeiten

§ 53 Einteilung der vorhandenen öffentlichen Straßen (Übergangsvorschrift zu § 3 und § 6)

§ 54 Bestandsverzeichnisse (Übergangsvorschrift zu § 4)

§ 55 (aufgehoben)

§ 56 (aufgehoben)

§ 57 (aufgehoben)

§ 58 Sondernutzung (Übergangsvorschrift zu §§ 18 ff.)

§ 59 Übergangsvorschrift zu den §§ 47 bis 50a

§ 60 (aufgehoben)

§ 61 Schlußbestimmungen

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