Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 20. August (SächsGVBl. S. 762), berichtigt am 13. Januar 2020 (SächsGVBl. S. 29)
Der Sächsische Landtag hat am 17. Dezember 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
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