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Vorschrift AVV Lebensmittelhygiene

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2009 (BAnz. S. 4005), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 17. Juli 2019 (BAnz AT 23.07.2019 B2)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2009, BAnz. S. 4005, zuletzt geändert am 20. Oktober 2014, BAnz. S. 8632

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2009, BAnz. S. 4005, geändert am 30. März 2011, BAnz. S. 1287

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV Lebensmittelhygiene - AVV LmH)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2009 (BAnz. S. 4005), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 7. Juli 2022 (BAnz AT 19.07.2022 B2)

Amtliche Anmerkung:

Nach Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes wird folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.296790

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Abschnitt 2
Zulassung oder Genehmigung von Betrieben, Überprüfung von zugelassenen Betrieben

§ 2 Zulassung oder Genehmigung von Betrieben

§ 3 Überprüfung von zugelassenen Betrieben

§ 4 (weggefallen)

§ 5 Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr

Abschnitt 3
Amtliche Bescheinigungen, Rückstandsüberwachung

§ 6 Amtliche Bescheinigungen

§ 7 Rückstandsuntersuchungen

Abschnitt 4
Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch

§ 8 (aufgehoben)

§ 9 Untersuchungszeiten und Organisation der Fleischuntersuchung

§ 10 Spezifische Kontrollen, Labortests

§ 11 (aufgehoben)

§ 12 Aufzeichnungen und Angaben für die Erstellung von Statistiken

Abschnitt 5
Verfahren für die Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

§ 13 Benennung der Koordinierungsstelle der zuständigen Behörden

§ 14 Verfahren zur Prüfung der Leitlinien nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

§ 15 Verfahren zur Prüfung der Leitlinien nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Abschnitt 6
Berücksichtigung bestimmter Leitlinien bei der Durchführung der Überwachung

§ 16 Probenahmehäufigkeiten bei der Herstellung kleiner Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen nach Anhang I Kapitel 3 Nummer 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005

Abschnitt 7

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4)

Anlage 1.1

Anlage 1.2

Anlage 1.3

Anlage 1.4

Anlage 1.5

Anlage 1a

Anlage 2 (§ 7 Absatz 3)
Bestimmung der Stichprobengröße für statistisch repräsentative Rückstandsuntersuchungen

Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1)
Überprüfung der Sauberkeit von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel, die zur Schlachtung angeliefert werden

1 Zweck und Anwendungsbereich

2 Kurzbeschreibung

3 Bewertung der Sauberkeit von Schlachttieren

Anlage 3a (zu § 10 Absatz 2)
Feststellung von ausgeprägtem Geschlechtsgeruch bei Schweinen

Anlage 4 (zu § 10 Absatz 4)

Anlage 3 (zu § 8)

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