Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 29. Juli 2007 (BGBl. I S. 1761), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Mai 2022 (BGBl. I S. 741)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
Auf Grund des § 18 Abs. 5 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
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