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Vorschrift Niedersächsisches Abfallgesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 273), zuletzt geändert am 20. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88, 104)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 273), zuletzt geändert am 15. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 83)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003, Nds. GVBl. S. 273, zuletzt geändert am 2. März 2017, Nds. GVBl. S. 48, 51

  • Weitere 9 Fassungen…

Rechtssprechung zu: NAbfG
  • OVG Lüneburg: Einbau asbesthaltiger Abfälle in einen Tagebau, Urt. v. 21. April 2005

  • OVG Lüneburg: Transport von Deponiesickerwasser in Tanklastwagen, Beschl. v. 09.03.2007

  • OVG Lüneburg: abfallrechliche Pflichten; Messie-Syndrom, Beschl. v. 07.04.2009

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Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Niedersachsen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. März 2022 (Nds. GVBl. S. 206)

Amtliche Anmerkung:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung
- des Artikels 10 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. EG Nr. L 182 S. 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1), sowie
- der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (ABl. EG Nr. L 332 S. 81), geändert durch Artikel 10 der Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 (ABl. EG Nr. L 324 S. 53.

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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen (Abfallwirtschaft)

§ 1 Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land

§ 2 Allgemeine Pflicht

§ 3 Pflichten öffentlicher Stellen

§ 4 Abfallbilanz

§ 5 Abfallwirtschaftskonzept

Zweiter Teil
Abfallbewirtschaftung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

§ 6 Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

§ 7 Trennung und Verwertung von Abfällen

§ 8 Abfallberatung

§ 9 (aufgehoben)

§ 10 Verbotswidrig lagernde Abfälle

§ 11 Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung

§ 12 Gebühren

Dritter Teil
Bewirtschaftung und Überwachung von Sonderabfällen

§ 13 Sonderabfälle

§ 14 (aufgehoben)

§ 15 Organisation der Entsorgung der Sonderabfälle und der nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KrWG ausgeschlossenen Abfälle

§ 16 Andienung

§ 16a Zuweisung und Zuführung

§ 17 Verordnungsermächtigung

§ 18 Kosten der Sonderabfallentsorgung

§ 19 (aufgehoben)

§ 20 (aufgehoben)

Vierter Teil
Abfallwirtschaftsplanung und Abfallvermeidungsprogramm

§ 21 Abfallwirtschaftsplanung und Abfallvermeidungsprogramm

§ 22 Verbindlichkeit von Festlegungen in den Abfallwirtschaftsplänen

§ 23 Verbringen von Abfällen in Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen

§ 24 Verbringung von Abfällen in Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb Niedersachsens

Fünfter Teil
Abfallentsorgungsanlagen

§ 25 (aufgehoben)

§ 26 Veränderungssperre

§ 27 (aufgehoben)

§ 28 Enteignung

§ 29 (aufgehoben)

§ 30 Eigenüberwachung

Sechster Teil
Entladung von Abfällen von Schiffen in Seehäfen

§ 31 Anwendungsbereich

§ 32 Begriffsbestimmungen

§ 33 Hafenauffangeinrichtungen

§ 34 Abfallbewirtschaftungspläne für Abfälle von Schiffen, Informationen

§ 35 Voranmeldung von Abfällen

§ 36 Entladung von Abfällen von Schiffen

§ 37 Überwachung

§ 38 Kostendeckungssysteme und Entgeltordnung

§ 39 Ausnahmen und Sonderregelungen

Siebenter Teil
Gefahrenabwehr, Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten, Kosten

§ 40 (aufgehoben)

§ 41 Behörden

§ 42 Sachliche Zuständigkeit

§ 43 Örtliche Zuständigkeit

§ 44 Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen

§ 45 Datenverarbeitung, Überwachung

§ 46 Ordnungswidrigkeiten

Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47 Außer-Kraft-Treten bisherigen Rechts

§ 48 Übergangsregelung

§ 49 In-Kraft-Treten

Anlage 1 (zu § 34 Abs. 1)
Anforderungen an die Abfallbewirtschaftungspläne für Abfälle von Schiffen

Anlage 2 (zu § 34 Abs. 4)
Informationen, die allen Hafennutzern und Betreibern von Umschlaganlagen zugänglich sein müssen

Anlage 3 (zu § 35 Abs. 1)
Anmeldeformular für die Entladung von Abfällen in Hafenauffangeinrichtungen

Anlage 4 (zu § 36 Abs. 3)
Abfallabgabebescheinigung für die Entladung von Abfällen von Schiffen in Hafenauffangeinrichtungen

Anlage 5 (zu § 38 Abs. 2)
Direkte und indirekte Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Verwaltung von Hafenauffangeinrichtungen

Anlage 6 (zu § 39 Abs. 2)
Muster - Ausnahmezeugnis gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883

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