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Vorschrift Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 4 im Gesundheitsdienst und im Bestattungswesen

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppen 4 im Gesundheitsdienst und im Bestattungswesen (TRBA 252)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. November 2025 (GMBl 2025, S. 718)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1759088

Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden, vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschlossenen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Basishygienische Maßnahmen

2.2 Hochpathogene Krankheitserreger

2.3 High consequence infectious disease – HCID

2.4 Sonderisolierstationen (SIS)

2.5 Begründet Krankheitsverdächtig

2.6 Isolierbereich

2.7 Behandlungsbereich

2.8 Ständiger Arbeitskreis der Kompetenzund Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB)

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Fachkunde

3.2 Informationsermittlung

3.3 Gefährdungsbeurteilung

3.4 Dokumentation

4 Schutzmaßnahmen außerhalb von Sonderisolierstationen

4.1 Erstversorgung in z. B. Arztpraxen und Notaufnahmen

4.2 Rettungsdienste

4.3 Stationäre Versorgung im Krankenhaus außerhalb einer Sonderisolierstation

4.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

5 Schutzmaßnahmen innerhalb von Sonderisolierstationen

5.1 Allgemeines

5.2 Zu- und Abluftsysteme

5.3 Oberflächen, Desinfektion

5.4 Notstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, Überwachung

5.5 Automatisierungstechnik

5.6 Schleusensystem

5.7 Ausstattung des Behandlungszimmers

5.8 Sanitärraume und Abwasserentsorgung innerhalb des Schutzstufenbereichs

5.9 Abfallentsorgung

5.10 Organisatorische Maßnahmen

5.11 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zum regelhaften Einsatz in Bereichen der Schutzstufe 4

6 Umgang mit Verstorbenen

6.1 Umgang mit Verstorbenen auf Sonderisolierstationen

6.2 Auffinden einer verstorbenen Person mit einem begründeten Verdacht auf HCID

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anhang 1
Einsatz und Entsorgung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) außerhalb von Sonderisolierstationen

Literaturhinweise

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