Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 28. April 2022 (GMBl 2022, S. 380)
Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe bekannt:
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