Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 8 Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde
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