Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1105), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 20 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752, 2757)
Die Änderungen durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens vom 18. Juni 2021 (BGBl. I S. 1826) treten gemäß Artikel 3 Absatz 2 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 105 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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