logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Klärschlammverordnung

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), zuletzt geändert am 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3511)

  • Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), zuletzt geändert am 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3506)

  • Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), geändert am 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3505)

  • Weitere 1 Fassungen…

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1344)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderung durch Artikel 4 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3505) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 4 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Änderung durch Artikel 5 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3506) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2029 in Kraft.

Die Änderung durch Artikel 6 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3511) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 6 tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1126867

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost

Teil 2
Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden

Abschnitt 1
Untersuchungspflichten

§ 4 Bodenbezogene Untersuchungspflichten

§ 5 Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten

§ 6 Beschränkte Klärschlammuntersuchung

Abschnitt 2
Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene

§ 7 Bodenbezogene Grenzwerte

§ 8 Klärschlammbezogene Grenzwerte

§ 9 Rückstellprobe

§ 10 Analysefehler und Messtoleranzen

§ 11 Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene

Abschnitt 3
Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm

§ 12 Abgabe von Klärschlamm

§ 13 Bereitstellung von Klärschlamm

§ 14 Auf- oder Einbringungsmenge

§ 15 Beschränkung der Klärschlammverwertung

Abschnitt 4
Anzeige- und Lieferscheinverfahren

§ 16 Anzeigeverfahren

§ 17 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung

§ 18 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost

Teil 3
Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung

§ 19 Regelmäßige Qualitätssicherung

Abschnitt 1
Träger der Qualitätssicherung

§ 20 Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung

§ 21 Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung

§ 22 Sachverständige

§ 23 Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung

§ 24 Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung

§ 25 Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung

Abschnitt 2
Qualitätszeichennehmer

§ 26 Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers

§ 27 Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens

§ 28 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung

Abschnitt 3
Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens

§ 29 Fortlaufende Überwachung

§ 30 Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung

§ 31 Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts

Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung

§ 32 Probenuntersuchung

§ 33 Unabhängige Untersuchungsstellen

§ 34 Registerführung

§ 35 Auf- oder Einbringungsplan

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 36 Ordnungswidrigkeiten

§ 37 Bereits erteilte Qualitätszeichen

§ 38 Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse

§ 39 Bestehende Untersuchungsstellen

Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1)
Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe

Anlage 2 (zu § 32 Absatz 2 und 3)
Probenuntersuchung

1. Bodenproben

1.1 Probennahme

1.2 Probenvorbereitung

1.3 Probenanalyse

2. Klärschlammproben

2.1 Probennahme

2.2 Probenvorbereitung

2.3 Probenanalyse

3. Zugänglichkeit von technischen Regelwerken

Anlage 3´ (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4)
Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen

Abschnitt 1
Bodenbezogene Klärschlammverwertung

Abschnitt 2
Bodenbezogene Verwertung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück