Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1344)
Die Änderung durch Artikel 4 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3505) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 4 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Änderung durch Artikel 5 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3506) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2029 in Kraft.
Die Änderung durch Artikel 6 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3511) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 6 tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.
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