Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 44)
Der Landtag hat am 17. Juni 2015 das folgende Gesetz beschlossen:
§ 27 Schutz von Bezeichnungen und Kennzeichen, Schutzgebiets Verzeichnis (zu § 22 Absatz 4 BNatSchG)
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