Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Hessen
Vom 30. August 2012 (GVBl. S. 277), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. November 2020 (GVBl. S. 774)
Aufgrund des § 65 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und des § 66 Satz 1 Nr. 1, 2, 4 Buchst, c und Nr. 5 bis 10, jeweils auch in Verbindung mit § 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 127 Abs. 1 und den §§ 128 und 129 Abs. 1 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), und jeweils in Verbindung mit § 68 Abs. 1 und § 176 Abs. 3 Satz 2 des Bundesberggesetzes sowie § 19 Nr. 2 der Delegationsverordnung vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 859), geändert durch Gesetz vom 28. März 2012 (GVBl. S. 50), verordnet die Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
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