Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 21. Dezember 2010, HmbGVBl. S. 710, geändert am 10. Oktober 2017, HmbGVBl. S. 319, 326
Auf Grund von § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vom 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 80) und § 13 Absatz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert am 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163,1166), wird verordnet:
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