Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 10. August 2010, HmbGVBl. S. 512, geändert am 21. Juli 2015, HmbGVBl. S. 191
Auf Grund von § 8 Absätze 2 und 5, § 10 Absatz 1 und § 22 Absatz 1 des Hafensicherheitsgesetzes vom 6. Oktober 2005 (HmbGVBl. S. 424), zuletzt geändert am 22. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 440), wird verordnet:
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