Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 11. Juni 2008, SächsGVBl. S. 426
Aufgrund von § 11 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 349) wird verordnet:
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