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Vorschrift Zuständigkeitsverordnung Atom-, Strahlenschutz- und Strahlenschutzvorsorgerecht

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  • Vom 7. April 1998, GVBl. S. 150, zuletzt geändert am 8. August 2013, GVBl. S. 208, 235

  • Vom 7. April 1998, GVBl. S. 150, zuletzt geändert am 27. November 2012, GVBl. S. 474

  • Vom 7. April 1998, GVBl. S. 150, zuletzt geändert am 6. November 2007, GVBl. S. 193

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Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom-, Strahlenschutz- und Strahlenschutzvorsorgerechts

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 7. April 1998 (GVBl. S. 150), zuletzt geändert am 8. August 2013 (GVBl. S. 731, 753)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.623140

Aufgrund des § 24 Abs. 2 Satz 1 und des § 34 Abs. 2 Nr. 1 des Atomgesetzes in der Fassung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 29. April 1997 (BGBl. I S. 968), des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl. S. 2) und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186), verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage zu § 1 Abs. 1

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