Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003, BGBl. I S. 102, zuletzt geändert am 18. Juli 2016, BGBl. I S. 1679, 1708
Auf Grund des Artikels 73 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) wird nachstehend der Wortlaut des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der ab dem 1. Februar 2003 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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