Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 2. Mai 2013 (ABl. EU L 122 S. 1), zuletzt geändert am 12. März 2019 (ABl. L 177 S. 63)
Änderung durch Art. 1 Verordnung (EU) 2019/1123 vom 12. März 2019 tritt gem. Art. 2 am 22. Juli 2019 in Kraft, Geltungsbeginn mit der Veröffentlichung einer Mitteilung der Kommission über das Inkrafttreten der Doha-Änderung des Kyoto-Protokolls im Amtsblatt der Europäischen Union und daher noch nicht textlich umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
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