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Vorschrift Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften

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  • Vom 26. Juni 1998 (Amtsbl. S. 580), zuletzt geändert am 27. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1387, 1391)

  • Vom 26. Juni 1998 (Amtsbl. S. 580), zuletzt geändert am 10. Dezember 2007 (Amtsbl. S. 2526)

  • Vom 26. Juni 1998 (Amtsbl. S. 580), zuletzt geändert am 15. März 2006 (Amtsbl. S. 602)

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Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Saarland

Vom 26. Juni 1998 (Amtsbl. S. 580), zuletzt geändert am 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420, 1424)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.178799

Aufgrund des § 39 Abs. 3 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352, 1356) verordnet die Landesregierung zur Ausführung des Gesetzes über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz — AbfVerbrG) vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771) und des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz — KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502):

§ 1 Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr

§ 2 Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz

§ 3 Zuständigkeit der Bergbehörden

§ 4 Zuständigkeiten der Ortspolizeibehörden

§ 5 Fachbehörden

§ 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

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