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Vorschrift Verordnung über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen

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  • Vom 29. April 2015, ABl. L 123 S. 55

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VERORDNUNG (EU) 2015/757 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG ((EU) 2015/757)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 29. April 2015, ABl. L 123 S. 55, geändert am 22. September 2016, ABl. EU L 320 S. 1

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.748315

Präambel

KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

KAPITEL II ÜBERWACHUNG UND BERICHTERSTATTUNG

ABSCHNITT 1 Grundsätze und Methoden für die Überwachung und Berichterstattung

Artikel 4 Gemeinsame Grundsätze für die Überwachung und Berichterstattung

Artikel 5 Methoden für die Überwachung von CO2-Emissionen und anderen relevanten Informationen

ABSCHNITT 2 Monitoringkonzept

Artikel 6 Inhalt und Übermittlung des Monitoringkonzepts

Artikel 7 Änderungen des Monitoringkonzepts

ABSCHNITT 3 Überwachung von CO2-Emissionen und anderen relevanten Informationen

Artikel 8 Überwachung von Tätigkeiten innerhalb eines Berichtszeitraums

Artikel 9 Überwachung auf Grundlage der einzelnen Fahrten

Artikel 10 Überwachung auf Jahresbasis

ABSCHNITT 4 Berichterstattung

Artikel 11 Inhalt des Emissionsberichts

Artikel 12 Format des Emissionsberichts

KAPITEL III PRÜFUNG UND AKKREDITIERUNG

Artikel 13 Prüfumfang und Prüfbericht

Artikel 14 Allgemeine Pflichten und Grundsätze für die Prüfstellen

Artikel 15 Prüfverfahren

Artikel 16 Akkreditierung von Prüfstellen

KAPITEL IV ERFÜLLUNG DER VORSCHRIFTEN UND VERÖFFENTLICHUNG VON INFORMATIONEN

Artikel 17 Konformitätsbescheinigung

Artikel 18 Verpflichtung, eine gültige Konformitätsbescheinigung an Bord mitzuführen

Artikel 19 Erfüllung der Überwachungs- und Berichterstattungsanforderungen und Überprüfungen

Artikel 20 Sanktionen, Informationsaustausch und Ausweisungsanordnung

Artikel 21 Veröffentlichung von Informationen und Kommissionsbericht

KAPITEL V INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

Artikel 22 Internationale Zusammenarbeit

KAPITEL VI BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 23 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 24 Ausschussverfahren

Artikel 25 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 26 Inkrafttreten

ANHANG I Methoden für die Überwachung von CO2-Emissionen

ANHANG II Überwachung anderer relevanter Informationen

ANHANG III Elemente, die bei den in den Artikeln 15 und 16 vorgesehenen delegierten Rechtsakten zu berücksichtigen sind:

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