Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert am 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808)
Die Änderungen durch Artikel 12 (= Änderung des UBVg) des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966, 2063) wurden noch nicht berücksichtigt. Artikel 12 tritt am 31. Dezember 2018 in Kraft.
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