Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 29. Oktober 2019 (BAnz AT 16.01.2020 B5)
Der beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gebildete Umweltgutachterausschuss hat am 29. Oktober 2019 auf Grund des § 21 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Umweltauditgesetzes (UAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), das zuletzt durch Artikel 1 des Gsetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, die Neufassung der Richtlinie für die mündliche Prüfung zur Feststellung der Fachkunde von Umweltgutachtern und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen (UAG-Fachkunderichtlinie - UAG-FkR) vom 28. Januar 2010 (BAnz. S. 1093) beschlossen.
Die Neufassung der UAG-Fachkunderichtlinie wird nachfolgend bekannt gegeben (Anlage).
Das BMU hat den Beschluss des Umweltgutachterausschusses als Aufsichtsbehörde gemäß § 27 Absatz 3 Satz 1 UAG am 16. Dezember 2019 gebilligt.
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