Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Thüringen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 2008 (GVBl. S. 327), zuletzt geändert am 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 414)
Die Änderungen des § 17 durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes - Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 414) treten gem. Artikel 3 derselben Vorschrift am 1. Januar 2023 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
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