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Vorschrift Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

Altfassung

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  • Vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3544, 3545)

  • Vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982), geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099)

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Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982)

Amtliche Anmerkung:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37), die durch Artikel 2 der Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 11) geändert worden ist.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1446870

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation

Kapitel 1
Vertraulichkeit der Kommunikation

§ 3 Vertraulichkeit der Kommunikation - Fernmeldegeheimnis

§ 4 Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen

§ 5 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen

§ 6 Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung

§ 7 Verlangen eines amtlichen Ausweises

§ 8 Missbrauch von Telekommunikationsanlagen

Kapitel 2
Verkehrsdaten, Standortdaten

§ 9 Verarbeitung von Verkehrsdaten

§ 10 Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung

§ 11 Einzelverbindungsnachweis

§ 12 Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten

§ 13 Standortdaten

Kapitel 3
Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung

§ 14 Mitteilen ankommender Verbindungen

§ 15 Rufnummernanzeige und -unterdrückung

§ 16 Automatische Anrufweiterschaltung

Kapitel 4
Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten

§ 17 Endnutzerverzeichnisse

§ 18 Bereitstellen von Endnutzerdaten

Teil 3
Telemediendatenschutz, Endeinrichtungen

Kapitel 1
Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung

§ 19 Technische und organisatorische Vorkehrungen

§ 20 Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger

§ 21 Bestandsdaten

§ 22 Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten

§ 23 Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

§ 24 Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten

Kapitel 2
Endeinrichtungen

§ 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen

§ 26 Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen

Teil 4
Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht

§ 27 Strafvorschriften

§ 28 Bußgeldvorschriften

§ 29 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 30 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur

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