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Vorschrift Tabakerzeugnisverordnung

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  • Vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980), zuletzt geändert am 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229)

  • Vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980), zuletzt geändert am 2. Mai 2019 (BGBl. I S. 547)

  • Vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980), zuletzt geändert am 17. Mai 2017 (BGBl. I S. 1201)

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Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisverordnung - TabakerzV)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. April 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 115)

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Es verordnen auf Grund

    – des § 5 Absatz 2 Nummer 3, des § 9 Nummer 1, des § 12 Absatz 5, des § 13 Absatz 2 Nummer 1, des § 15 Absatz 2, des § 17 Absatz 2, des § 21 Absatz 2 Nummer 1 und des § 23 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c und f des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

    – des § 6 Absatz 2 Nummer 2 und des § 22 Absatz 6 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

    – des § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen,

    – des § 6 Absatz 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Gesundheit und

    – des § 46 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Abschnitt 1
Tabakerzeugnisse

Unterabschnitt 1
Messverfahren, Prüflaboratorien

§ 1 Messverfahren

§ 2 Prüflaboratorien

§ 3 Zulassungsverfahren

Unterabschnitt 2
Zusatzstoffe, Mitteilungspflichten, Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse

§ 4 Zusatzstoffe

§ 5 Pflanzenschutzmittel

§ 5a Bestimmung von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma

§ 6 Mitteilungspflichten

§ 7 Studien und Informationspflichten

§ 8 Besondere Mitteilungspflichten für bestimmte Zusatzstoffe

§ 9 Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse

Unterabschnitt 3
Verpackung und Warnhinweise

§ 10 Aufmachung der Packungen von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen

§ 11 Allgemeine Vorschriften zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen

§ 12 Kennzeichnung von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak

§ 13 Allgemeiner Warnhinweis und Informationsbotschaft bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak

§ 14 Kombinierte Text-Bild-Warnhinweise bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak

§ 15 Kennzeichnung von anderen Rauchtabakerzeugnissen als Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak

§ 16 Allgemeiner Warnhinweis und Text-Warnhinweis bei anderen Rauchtabakerzeugnissen als Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak

§ 17 Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse

§ 18 Verbote zum Schutz vor Täuschung

Unterabschnitt 4
Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmal

§ 19 Ausgabestelle

§ 19a Allgemeines Verfahren bei der Ausgabestelle

§ 19b Antragsverfahren

§ 19c Deaktivierung von Identifikationscodes

§ 19d Antimanipulationsvorrichtung

§ 19e Unabhängiger Anbieter

§ 20 Rückverfolgbarkeit

§ 21 Datenspeicherung durch Dritte

§ 22 Externer Prüfer

§ 23 Sicherheitsmerkmal

Abschnitt 2
Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter

§ 24 Mitteilungspflichten

§ 25 Informationspflichten

§ 26 Beipackzettel

§ 27 Warnhinweis und Verpackung

§ 28 Inhaltsstoffe

§ 28a Nachfüllmechanismus

Abschnitt 3
Pflanzliche Raucherzeugnisse

§ 29 Mitteilungspflichten

§ 30 Warnhinweis

Abschnitt 4
Allgemeine Vorschriften

§ 31 Grenzüberschreitender Fernabsatz an Verbraucher

§ 32 Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 33 Ordnungswidrigkeiten

§ 34 Übergangsregelungen

Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 4)
Verbotene Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen

Anlage 2 (zu § 28)
Verbotene Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1)
Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel

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