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Vorschrift Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

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  • Vom 26. April 2012 (BGBl I. S. 679), zuletzt geändert am 13. März 2019 (BGBl. I S. 332)

  • Vom 26. April 2012 (BGBl I. S. 679), zuletzt geändert am 20. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3732)

  • Vom 26. April 2012 (BGBl I. S. 679), zuletzt geändert am 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282, 1283)

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 26. April 2012 (BGBl I. S. 679), zuletzt geändert am 26. November 2019 (BGBl. I S. 2015)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1156311

A. Personen (weggefallen)

§§ 1 bis 15l (weggefallen)

B. Fahrzeuge

I. Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen

§ 16 Grundregel der Zulassung

§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§ 18 (weggefallen)

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

§ 20 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen

§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

§ 21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

§ 21c (weggefallen)

§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

§§ 24 bis 28 (weggefallen)

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

IIa. Pflichtversicherung (weggefallen)

§ 29a Datenübermittlung

§§ 29b bis 29h (weggefallen)

III. Bau- und Betriebsvorschriften

1. Allgemeine Vorschriften

§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors

§ 30b Berechnung des Hubraums

§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

§ 30d Kraftomnibusse

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

§ 31a Fahrtenbuch

§ 31b Überprüfung mitzuführender Gegenstände

§ 31c Überprüfung von Fahrzeuggewichten

§ 31d Gewichte, Abmessungen und Beschaffenheit ausländischer Fahrzeuge

§ 31e Geräuscharme ausländische Kraftfahrzeuge

2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

§ 32a Mitführen von Anhängern

§ 32b Unterfahrschutz

§ 32c Seitliche Schutzvorrichtungen

§ 32d Kurvenlaufeigenschaften

§ 33 Schleppen von Fahrzeugen

§ 34 Achslast und Gesamtgewicht

§ 34a Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen

§ 34b Laufrollenlast und Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen

§ 35 Motorleistung

§ 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle

§ 35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge

§ 35c Heizung und Lüftung

§ 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen

§ 35e Türen

§ 35f Notausstiege in Kraftomnibussen

§ 35g Feuerlöscher in Kraftomnibussen

§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

§ 35i Gänge, Anordnung von Fahrgastsitzen und Beförderung von Fahrgästen in Kraftomnibussen

§ 35j Brennverhalten der Innenausstattung bestimmter Kraftomnibusse

§ 36 Bereifung und Laufflächen

§ 36a Radabdeckungen, Ersatzräder

§ 37 Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten

§ 38 Lenkeinrichtung

§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

§ 38b Fahrzeug-Alarmsysteme

§ 39 Rückwärtsgang

§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

§ 41 Bremsen und Unterlegkeile

§ 41a Druckgasanlagen und Druckbehälter

§ 41b Automatischer Blockierverhinderer

§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

§ 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast

§ 45 Kraftstoffbehälter

§ 46 Kraftstoffleitungen

§ 47 Abgase

§ 47a (weggefallen)

§ 47b (weggefallen)

§ 47c Ableitung von Abgasen

§ 47d Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch

§ 47e Genehmigung, Nachrüstung und Nachfüllen von Klimaanlagen

§ 47f Kraftstoffe, emissionsbedeutsame Betriebsstoffe und Systeme zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen

§ 48 Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge

§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

§ 51a Seitliche Kenntlichmachung

§ 51b Umrissleuchten

§ 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

§ 52a Rückfahrscheinwerfer

§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste

§ 53b Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen

§ 53c Tarnleuchten

§ 53d Nebelschlussleuchten

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

§ 54a Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen

§ 54b Windsichere Handlampe

§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen

§ 55a Elektromagnetische Verträglichkeit

§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

§ 57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler

§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät

§ 57b Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte

§ 57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung

§ 57d Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 58 Geschwindigkeitsschilder

§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

§ 59a Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG

§ 60 (weggefallen)

§ 60a (weggefallen)

§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor

§ 62 Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen

3. Andere Straßenfahrzeuge

§ 63 Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften

§ 63a Beschreibung von Fahrrädern

§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen

§ 64b Kennzeichnung

§ 65 Bremsen

§ 66 Rückspiegel

§ 66a Lichttechnische Einrichtungen

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

§ 67a Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern

C. Durchführungs-,Bußgeld- und Schlussvorschriften

§ 68 Zuständigkeiten

§ 69 (weggefallen)

§ 69a Ordnungswidrigkeiten

§ 69b (weggefallen)

§ 70 Ausnahme

§ 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

§ 72 Übergangsbestimmungen

§ 73 Technische Festlegungen

Anlage I bis VII (weggefallen)

Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
Untersuchung der Fahrzeuge

1 Art und Gegenstand der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen, Ausnahmen

2 Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen

3 Durchführung der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen, Nachweise

4 Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Untersuchungen der Abgase sowie Sicherheitsprüfungen und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen

Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)
Durchführung der Hauptuntersuchung

1 Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung

2 Umfang der Hauptuntersuchung

3 Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe

4 Untersuchungskriterien

5 Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung

6 Untersuchung

Anlage VIIIb (Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2) Anerkennung von Überwachungsorganisationen

Anlage VIIIc (Anlage VIII Nummer 3.1.1.1 und 3.2)
Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

1 Allgemeines

2 Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten

3 Nebenbestimmungen

4 Rücknahme der Anerkennung

5 Widerruf der Anerkennung

6 Aufsicht über anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

7 Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

8 Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen

9 Schlussbestimmungen

Anlage VIIId (Anlage VIII Nummer 4)
Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen

1 Zweck und Anwendungsbereich

2 Untersuchungsstellen

3 Ausstattung und bauliche Gegebenheiten von Untersuchungsstellen, Mess- und Prüfgeräte

4 Abweichungen

5 Schlussbestimmungen

Anlage VIIIe (zu Anlage VIIIa Nummer 1 und 3 sowie Anlage VIIIb Nummer 2.3)
Bereitstellung von Vorgaben für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen; Auswertung von Erkenntnissen

1 Zweck und Anwendungsbereich

2 Erstellung, Aufbereitung und Überprüfung von Vorgaben

3 Weitergabe von Vorgaben

4 Zentrale Stelle zur Erstellung, Aufbereitung, Überprüfung und Weitergabe von Vorgaben

5 Aufsicht über die Zentrale Stelle

6 Kontrolle über die Zentrale Stelle

7 Entwicklung von Vorgaben

7.1 Technischer Beirat

7.2 Forschung

8 Zweck und Inhalt der Datenübermittlungen, Einschränkungen und Bedingungen

Anlage IX (zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8)
Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern

Anlage IXa (weggefallen)

Anlage IXb (§ 29 Absatz 2 bis 8)
Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen

1 Vorgeschriebene Beschaffenheit

1.1 Muster

1.2 Abmessungen und Gestaltung

2 Ergänzungsbestimmungen

2.1 Fälschungssicherheit

2.2 Übertragungssicherheit

2.3 Echtheitserkennbarkeit im Anlieferungszustand

2.4 Anbringung der Prüfmarken und SP-Schilder

2.5 Bezug von Prüfmarken

Anlage X (zu § 35e Absatz 4, §§ 35f, 35i)
Fahrgasttüren, Notausstiege, Gänge und Anordnung von Fahrgastsitzen in Kraftomnibussen

1 Einteilung der Kraftomnibusse

2 Gänge und Innenraumhöhe über Plattformen

3 Fahrgastsitze

3.1 Sitzmaße

3.2 Freiraum

3.3 Zwischenabstand der Sitze

3.4 Sitze hinter Trennwänden

3.5 Sitze in Längsrichtung

4 Abmessungen der Fahrgasttüren und des Bereichs bis zum Beginn des Gangs

5 Notausstiege

Anlage XI (zu § 47a) (weggefallen)

Anlage XIa (zu § 47a) (weggefallen)

Anlage XIb (zu § 47a Absatz 2 und § 47b Absatz 2) (weggefallen)

Anlage XII (§ 34 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 Buchstabe b, Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b)
Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs

1 Definition der Luftfederung

2 Gleichwertigkeit mit der Luftfederung

3 Definition von Frequenz und Dämpfung

4 Prüfverfahren

Anlage XIII (§ 34a Absatz 3)
Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen

Anlage XIV (zu § 48)
Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Schadstoffklassen

2.2 Geräuschklassen

2.3 EEV Klassen

2.4 Partikelminderungsklassen

3 Emissionsklassen

3.1 Schadstoffklassen

3.2 Geräuschklassen

3.3 EEV Klassen

3.4 Partikelminderungsklassen

Anlage XV (zu § 49 Absatz 3)
Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“

Anlage XVI (zu § 47 Absatz 2 Satz 2)
Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen

Anhang I1)
Begriffsbestimmungen, Antrag auf Erteilung einer EWG-Betriebserlaubnis, Kennzeichen für den korrigierten Wert des Absorptionskoeffizienten, Vorschriften und Prüfung, Übereinstimmung der Produktion

Anhang II
Hauptmerkmale der Zugmaschine und des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen1)

Anhang III
Prüfung bei gleichbleibenden Drehzahlen

1 Einleitung

2 Messverfahren

3 Prüfbedingungen

3.1 Zugmaschinen oder Motor

3.2 Kraftstoff

3.3. Prüfraum

3.4 Entnahme- und Messgeräte

4 Grenzwerte

Anhang IV
Prüfung bei freier Beschleunigung

1 Prüfbedingungen

2 Durchführung der Prüfungen

3 Ermittlung des korrigierten Werts des Absorptionskoeffizienten

Anhang V
Technische Daten des Bezugskraftstoffs für die Prüfung zur Erteilung der Betriebserlaubnis und für die Nachprüfung der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VI
Grenzwerte für die Prüfung bei gleichbleibenden Drehzahlen

Anhang VII
Eigenschaften der Trübungsmessgeräte

1 Anwendungsbereich

2 Grundsätzliche Vorschriften für die Trübungsmessgeräte

3 Bauvorschriften

3.1 Allgemeines

3.2 Rauchkammer und Gehäuse des Trübungsmessgeräts

3.3 Lichtquelle

3.4 Empfänger

3.5 Skalen

3.6 Einstellung und Prüfung des Messgeräts

3.7 Ansprechzeit des Trübungsmessgeräts

3.8 Druck des zu messenden Gases und der Spülluft

3.9 Temperatur des zu messenden Gases

4 Effektive Länge „L“ des Trübungsmessgeräts

4.1 Allgemeines

4.2 Verfahren für die Ermittlung der effektiven Länge L

Anhang VIII
Aufbau und Verwendung des Trübungsmessgeräts

1 Geltungsbereich

2 Teilstrom-Trübungsmessgerät

3 Vollstrom-Trübungsmessgerät

Anhang IX
Muster des Kennzeichens für den korrigierten Wert des Absorptionskoeffizienten

Anhang X

Anlage XVII (zu § 41a Absatz 5 und 6)
Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen

1 Art und Gegenstand der Prüfung

2 Durchführung der Prüfungen, Nachweise

3 Untersuchungsstelle zur Durchführung von Prüfungen

Anlage XVIIa (zu § 41a Absatz 7 und Anlage VIII Nummer 3.1.1.2)
Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

1 Allgemeines

2 Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten

3 Nebenbestimmungen

4 Rücknahme der Anerkennung

5 Widerruf der Anerkennung

6 Aufsicht über anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

7 Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

8 Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen

9 Schlussbestimmungen

Anlage XVIII (zu § 57b Absatz 1)
Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte

1 Voraussetzungen für die Prüfung von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten

2 Datensicherung bei Reparatur oder Austausch des Kontrollgeräts nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

3 Art und Gegenstand der Prüfung

4 Durchführung der Prüfung, Nachweise

5 Plombierung

Anhang (zu Anlage XVIII)

Muster für eine Bescheinigung über das Herunterladen von Daten/über die Unmöglichkeit des Herunterladens von Daten

Vorbemerkung

Muster

Anlage XVIIIa (zu § 57b Absatz 1)
Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten

1 Allgemeines

2 Prüfungsfälle

3 Durchführung der Prüfung

Anlage XVIIIb (zu § 57b Absatz 3 und 4)
Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte

1 Allgemeines

2 Einrichtungen und Ausstattungen

Anlage XVIIIc (zu § 57b Absatz 3 und 4)
Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern und von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Prüfungen

1 Allgemeines

2 Allgemeine Voraussetzungen

3 Nebenbestimmungen

4 Rücknahme der Anerkennung

5 Widerruf der Anerkennung

6 Aufsicht

7 Schlussbestimmungen

Anlage XVIIId (zu § 57b Absatz 3 und 4)
Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen sowie Schulung der mit der Prüfung beauftragten Fachkräfte

1 Allgemeines

2 Persönliche Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten

3 Handhabung der Werkstattkarte

4 Nebenbestimmungen

5 Rücknahme der Anerkennung

6 Widerruf der Anerkennung

7 Aufsicht

8 Schulung der verantwortlichen Fachkräfte

9 Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen

10 Schlussbestimmungen

Anlage XIX (§ 19 Absatz 3 Nummer 4)
Teilegutachten

1 Teilegutachten/Technischer Dienst oder Prüfstelle

2 Qualitätssicherungssystem

Anlage XX (weggefallen)

Anlage XXI (§ 49 Absatz 3)
Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge

1 Allgemeines

2 Lastkraftwagen

2.1 Geräuschgrenzwerte

2.2 Geräuschmessverfahren

Anlage XXII (zu § 47 Absatz 3b und 3c)
Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw)

1 Allgemeines

1.1 Gegenstand und Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

1.3 Abkürzungsverzeichnis

2 Anforderungen an NOxMS-Pkw

2.1 Anforderungen bei Hardware-Nachrüstung

2.2 Anforderungen bei Software-Updates

2.3 Anforderungen an NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen

3 Übereinstimmungskriterien für NOxMS-Pkw bei Hardware-Nachrüstung

4 PEMS-Prüffamilie

4.1 Fahrzeughersteller

4.2 Technische Kriterien

4.3 Messfahrzeug

5 Verwendungsbereich

6 Kraftstoff/Kraftstoffqualität

7 Prüfung des NOxMS-Pkw

7.1 Einbau des zu prüfenden NOxMS-Pkw

7.2 Messfahrten und Prüfablauf

7.2.1 Randbedingungen

7.2.1.1 Fahrzeugnutzlast und Prüfmasse

7.2.1.2 Umgebungsbedingungen

7.2.2 Fahrzeugkonditionierung - Prüfung bei Start mit kaltem Motor

7.2.3 Dynamische Bedingungen

7.2.4 Zustand und Betrieb des Fahrzeugs

7.2.4.1 Nebenverbraucher

7.2.4.2 Fahrzeuge mit einem System mit periodischer Regenerierung

7.2.5 Anforderungen an die Messfahrt

7.2.5.1 Allgemeine Anforderungen

7.2.5.2 Fahrstreckenanteile und Durchführung der Messfahrt

7.2.5.3 Geschwindigkeiten

7.2.5.4 Stadtanteil

7.2.5.5 Autobahnanteil

7.2.6 Anforderungen an den Betrieb

7.2.7 Kaltstart

7.2.8 Schmieröl, Kraftstoff und Reagens

7.3 Emissionen und Bewertung der Messfahrt

7.4 Berechnung des Emissionsergebnisses

8 Bewertungskriterien für NOxMS-Pkw

9 Messtechnik

9.1 Messtechnische Ausrüstung

9.2 Validierung der Messtechnik

10 Überwachungsmaßnahmen

10.1 Dauerhaltbarkeitsnachweis durch den Hersteller

10.2 Bestätigungsprüfungen durch die Genehmigungsbehörde

10.3 Übereinstimmungsfaktor

11 Allgemeine Betriebserlaubnis für Hardware-Nachrüstung oder Software-Updates

12 Aufhebung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw

13 Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw

13.1 Einhaltung der Typgenehmigungsvorschriften

13.2 Betriebsverhalten und Sicherheit

13.3 Geräuschverhalten

13.4 Elektromagnetische Verträglichkeit

13.5 Austausch vorhandener PMS/Nachrüstung bislang nicht vorhandener PMS

13.6 Anforderungen an das PMS als Bestandteil des NOxMS-Pkw

13.7 Warn- und Aufforderungssysteme bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen

13.7.1 Vorhandene OBD- und NC-Systeme sowie Warn- und Aufforderungssysteme

13.7.2 Anzeige-, Warn- und Aufforderungssysteme für NOxMS-Pkw

13.8 NH3-Emissionen bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen

13.9 Sekundäremissionen

13.10 Änderungen an emissionsrelevanten Bauteilen und Systemkomponenten

13.11 Einbau- und Installationsanweisungen sowie Halterinformationen

13.12 Eingriff in die Motorsteuerung, in das OBD-System und in Kommunikationsschnittstellen

13.13 Ermittlung der Änderung der CO2-Emissionen

13.13.1 Testverfahren und Bewertung der Messergebnisse

13.13.2 Verwendungsbereich

15 Vorgehensweise bei Gleichwertigkeitsbescheinigungen des Fahrzeugherstellers bei NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen

14 Einbau und Abnahme des NOxMS-Pkw bei technischen Änderungen

14.1 Einbau

14.2 Abnahme

Anhang I (zu Nummer 2)
Beschreibungsbogen/Informations-Dokument

Anhang II zu Nummer 5)
Verwendungsbereich

Anhang III (zu Nummer 11)
Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein NOxMS-Pkw bei einer Hardware-Nachrüstung oder bei einem Software-Update

Anhang IV (zu Nummer 14.2)
Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

Anlage XXIII (zu § 47)
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)

1 Vorschriften zur Erlangung der Betriebserlaubnis

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

1.3 Anforderungen

1.4 Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis

1.5 Genehmigungsverfahren

1.6 Änderungen an genehmigten Fahrzeugtypen und des Wartungsplans

1.7 Prüfungen

1.8 Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften in der Produktion und während der Fahrzeuglebensdauer

1.9 (weggefallen)

1.10 Genehmigungsbehörde

1.11 Mitteilung über die Prüfung

1.12 Anerkennung von Prüfungen in anderen Staaten

2 Kriterien für die Ausdehnung der Betriebserlaubnis, Beschreibung des Fahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, Wartungsplan

3 Durchführung der Prüfungen der gas- und partikelförmigen luftverunreinigenden Emissionen

3.1 Einleitung

3.2 Übersicht über die Prüfungen

3.3 Prüffahrzeug und Kraftstoff

3.4 Prüfeinrichtungen

3.5 Vorbereitung der Prüfungen

3.6 Emissionsprüfungen

3.7 Gas-, Partikelentnahme, Analyse

3.8 Fahrkurven zur Bestimmung der durchschnittlichen Emissionsmengen

3.9 Fahrleistungsprüfstand

3.10 Beschreibung der Gas- und Partikelentnahmesysteme

3.11 Kalibrierverfahren für die Geräte

3.12 Kalibrierung der Messkammer und Berechnung der Verdunstungsemissionen

3.13 Berechnung der emittierten Mengen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen

4 Ermittlung des Verschlechterungsfaktors und des Verschlechterungswerts

4.1 Allgemeines

4.2 Durchführung der Dauerlaufprüfung

4.3 Berechnung

4.4 Schlussbericht

5 Prüfkraftstoffspezifikation

5.1 Technische Daten des Prüfkraftstoffs für die Prüfung der Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor

5.2 Technische Daten des Prüfkraftstoffs für die Prüfung der Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor

5.3 Prüfkraftstoff für die Prüfung von Flüssiggasfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor

6 Formblatt: Mitteilung über die Betriebserlaubnis

Muster

Anhang I
Fahrzeugbeschreibung gemäß Anlage XXIII

Anhang II
Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen gemäß Anlage XXIII

Anlage XXIV
(zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren
(Definition bedingt schadstoffarmer Personenkraftwagen)

1 Bedingungen für die Einstufung als bedingt schadstoffarmes Kraftfahrzeug

2 Beschreibung des Kraftfahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, der emissionsmindernden und emissionsrelevanten Bauteile des Fahrzeugtyps, für den die Betriebserlaubnis beantragt wird, sowie Beschreibung des Abgasreinigungssystems in Verbindung mit dem betreffenden Fahrzeugtyp, Prüfberichte

3 Durchführung der Prüfungen

Anhang I
Fahrzeugbeschreibung gemäß Anlage XXIV

Anhang II
Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen1) gemäß Anlage XXIV

Anhang III
Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 für Abgasreinigungssysteme

Anlage XXV (zu § 47)
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren
(Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen gemäß Europa-Norm)

Anlage XXVI (zu § 47 Absatz 3a)
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor

1 Allgemeines

2 Definitionen der Minderungsstufen

3 Anforderungen an ungeregelte Partikelminderungssysteme

4 Anforderungen an ein ungeregeltes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie

5 Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6 Genehmigung

7 Genehmigungsbehörde

8 Rücknahme der Genehmigung

9 Zusätzliche Anforderungen

10 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

Anhang I
(zu Nummer 3.4, 4.3, 4.4.1, 4.5.1 oder 5 der Anlage XXVI)
Übersicht über Prüfabläufe

1 Ungeregelte Partikelminderungssysteme

2 Geregelte Partikelminderungssysteme

Anhang II
(zu Nummer 6.1.1, 6.2.1 oder 6.2.3 Buchstabe b der Anlage XXVI)

Anhang III
(zu Nummer 6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3 der Anlage XXVI)

Anhang IV
(zu Nummer 3 oder 5 der Anlage XXVI)

Anhang V
(zu Nummer 10.2 der Anlage XXVI)

Anlage XXVII (zu § 48 Absatz 2 und Anlage XIV Nummer 3.4)
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor

1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2 Definitionen der Partikelminderungsklassen

3 Anforderungen an Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien

3.2 Aktive Einrichtungen

3.3 Kraftstoff

4 Prüfung eines Partikelminderungssystems

4.1 Nachweis der kontinuierlichen Regeneration

4.2 Auswahl des Familien-Prüfmotors

4.3 Prüfung des Regenerationsverhaltens bei ungeregelten Systemen

4.4 Prüfung der Rauchgastrübung im ELR-Prüfzyklus

5 Bewertungskriterien für kontinuierlich regenerierende Partikelminderungssysteme

5.1 Rückhaltegrad

5.2 Limitierte Schadstoffe

5.3 Rauchgastrübung

6 Bewertungskriterien für periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6.1 Rückhaltegrad

6.2 Limitierte Schadstoffe

6.3 Rauchgastrübung

7 Anforderungen an Partikelminderungssysteme zur Bildung einer Systemfamilie

7.1 Übereinstimmungskriterien für Systemfamilien

7.2 Anforderungen an den Prüfmotor

7.3 Prüf- und Messablauf auf dem Motorenprüfstand

7.4 Bewertung der Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereich innerhalb einer Motoren-/Fahrzeugfamilie

8 Genehmigung

9 Genehmigungsbehörde

10 Rücknahme der Genehmigung

11 Zusätzliche Anforderungen

11.1 Betriebsverhalten

11.2 Geräuschverhalten

11.3 Additivierung

11.4 Elektromagnetische Verträglichkeit

12 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

12.1 Einbau

12.2 Abnahme

Anhang I
(zu Nummer 4, 5 oder 6)

Anhang II
(zu Nummer 8 Buchstabe b)

Anhang III
(zu den Nummern 3 und 8 Buchstabe a)
Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen

Anhang IV
(zu Nummer 12.2)
Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau

Anhang V
(zu Nummer 4.2, 4.3 oder 6)
Angepasster ESC-Zyklus

Anlage XXVIII (§ 35a Absatz 8)
Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag

Anlage XXIX
(zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
EG-Fahrzeugklassen

Abschnitt 1

Abschnitt 2

Abschnitt 3

Anhang

Muster 1 bis 2c (weggefallen)

Muster 2d (§ 20)
Vorbemerkungen

Muster 3 bis 13 (weggefallen)

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