Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 2. September 2021 (SächsGVBl. S. 870)
Auf Grund des § 37c Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), der durch Artikel 11 Nummer 23 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, verordnet die Staatsregierung:
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