Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Niedersachsen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1998 (Nds. GVBl. S. 480), zuletzt geändert am 12. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 124, 125)
Die Änderung in § 3 Abs. 3 Satz 6 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 12. Mai 2020 tritt gem. Artikel 4 Abs. 1 dieses Gesetzes am 1. August 2020 in Kraft. Siehe auch Änderungstext.
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