Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 739)
Die Änderungen durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 739) treten gemäß Artikel 5 desselben Gesetzes am 1. Dezember 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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