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Plastiktütenverbot  
11.03.2022

NABU: Verbot von Plastiktüten unzureichend

ESV-Redaktion Recht
NABU: Auch die Einwegtüte aus Papier ist ökologisch keinesfalls besser als der dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse (Foto: Schanes / Fotolia.com)
Seit Januar 2022 dürfen die klassischen Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 49 Mikrometern im Einzelhandel nicht mehr ausgeteilt werden. Gemeint ist die sogenannte leichte Kunststofftragetasche. Ausgenommen hiervon sind dünnere Einweg-Plastiktüten zum Einpacken von Obst und Gemüse. Doch wie effektiv ist das Verbot? Dieser Frage sind Katharina Istel und Thomas Fischer vom Umweltverband NABU in der Zeitschrift Müll und Abfall nachgegangen.

Die Plastiktüten beschäftigen die Öffentlichkeit schon lange. Aber die Zeiten, in denen sich Tütenberge in den Haushalten, an der Kasse im Supermarkt stapelten, sind vorbei, so Istel und Fischer. Zunächst bekamen die Kunden die Plastiktüten nicht mehr kostenlos und seit Beginn des Jahres 2022 dürfen Plastiktüten zwischen 15 und weniger als 50 Mikrometer Wandstärke gar nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Ausnahme: Plastikbeutel für Obst und Gemüse

Aber keine Regel ohne Ausnahmen: Die dünnen Plastikbeutel für Obst- und Gemüse oder an der Frischetheke, die auch als Hemdchen-, Knoten- oder Hygienebeutel bezeichnet werden, bleiben erlaubt. Diese dürfen eine Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern haben und sind im Regelfall kostenlos erhältlich. Auch diese Ausnahme wird noch vielfach kritisiert, meinen Istel und Fischer, die sich im Weiteren hierzu wie folgt äußern: 

  • Ausnahme für Obst- und Gemüsebeutel gegenwärtig gerade noch nachvollziehbar: Aus ökobilanzieller Sicht können sie die Ausnahme noch nachzuvollziehen – jedenfalls solange, wie sich in der Obst- und Gemüseabteilung die lose Ware oder Mehrwegbeutel noch nicht etabliert haben.
  • Aber nur als geringstes Übel: Allerdings sehen Istel und Fischer diese Ausnahmen eher als das geringste Einwegübel an. Der Grund: Vorverpackungen – wie Plastik- oder Pappschalen für Obst oder abgepackten Käse – verbrauchen ein Mehrfaches an Material.
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Einwegtüte aus Papier als Alternative zum Obst- und Gemüsebeutel?

Auch die Einwegtüte aus Papier sehen Istel und Fischer nicht als Alternative zum Obst- und Gemüsebeutel an. Die klimarelevanten Umweltlasten der Papiertüte sind nämlich 1,5-mal höher als die des Plastikbeutels und die Schadstoffemissionen sind sogar 8-mal höher. Dies war das Ergebnis eines aktuellen Ökobilanz-Screenings des ifeu im Auftrag des NABU. Hier einige Aspekte dazu:
 
  • 8-facher Materialverbrauch: Dies liegt daran, dass für die Herstellung gegenüber dem Plastikbeute 8-mal so viel Material gebraucht wird. Zwar lasse das positive Öko-Image der Papiertüte dieses Ergebnis nicht erahnen. Dennoch ist die Gewinnung von Papier aus frischem Holz auch extrem energieintensiv.
  • Viel Einsatz an Frischwasser führt zu großen Mengen an belastetem Abwasser: Und allein die Tatsache, dass der Rohstoff nachwächst, verhindert nicht, dass auch bei der Papierherstellung sehr viel fossile Energie notwendig ist. Vor allem der Verbrauch von Wasser ist hoch und führt zu großen Mengen an belastetem Abwasser.
  • Auch hier bleiben Chemikalien in der Natur zurück: Dem Gegenargument, dass die Papiertüte aber abbaubar ist, halten Istel und Fischer entgegen, dass bei Papiertüten auch Druckfarben und andere Chemikalien verwendet werden, die in der Natur ebenso wenig etwas zu suchen haben wie eine Plastiktüte.
Sie finden die Ausführungen von Istel und Fischer in der Zeitschrift „Müll und Abfall“ 02/2022 – Rubrik „Stellungnahme aus den Umweltverbänden“, Seite 97


NABU: Mehr Recycling erforderlich

Nach Auffassung des NABU sollten Verpackungen in erster Linie recycelt anstatt kompostiert werden. Demnach unterläuft der aktuelle Marketing-Trend, der auf die Abbaubarkeit von Verpackungen setzt, die Kreislaufwirtschaft, die für Ressourcenschonung notwendig ist, und jede Verpackung, die im Park oder am Strand entsorgt wird, ist eine zu viel. Daraus leiten Istel und Fischer dann die Forderung ab, dass etwa Küstenorte – die ein Problem mit dem Littering von dünnen Plastiktüten oder anderen Kunststoffeinwegartikel haben – das Inverkehrbringen verbieten können. Insoweit sollte der Gesetzgeber Gemeinden einen größeren individuellen Handlungsspielraum geben.
 

Vermeiden statt ersetzen noch immer aktuell

Anschließend verweisen Istel und Fischer auf den aktuellen UBA-Bericht zum Verpackungsverbrauch in Deutschland: Dieser erwähne nur, dass 2019 zusätzlich – zu den 1,7 Mrd. Kunststofftragetaschen – 2,8 Mrd. „andere Tragetaschen“ in Verkehr gebracht wurden. Demnach haben Papiertragetaschen den mit Abstand höchsten Marktanteil an Tragetaschen. Die Frage, wie stark der Verbrauch dieser „anderen Tragetaschen“ mit dem Rückgang der Einweg-Kunststofftragetasche angestiegen ist, würde der Bericht offenlassen.
 
Daher halten es Istel und Fischer für bedenklich, die Papiertüte als einfache Lösung darzustellen, die alte Routinen und Gewohnheiten aufrechterhalten können. Auch für den nachwachsenden Rohstoff gilt nicht der ökologische Nulltarif. Gerade das Thema Plastiktüte verdeutlichet Istel und Fischer zufolge, dass die Forderungen der Umweltverbände nach „Vermeiden statt Ersetzen“ oder „Mehrweg statt Einweg“ nicht nur abgedroschene Redewendungen sind.  Die aktuelle Gesetzeslage kann also noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. 

 
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