Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138, 3187)
In diesem Gesetz finden sich technische Vorgaben, die in Teil 2 im Kapitel 3 zusammengefasst sind. Diese Regelungen wurden notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Die Änderung durch Artikel 7 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 724) tritt gem. Artikel 25 Abs. 2 dieser Vorschrift erst am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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