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Vorschrift Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden vom mobilen Arbeitsmitteln

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  • Ausgabe: April 2015 (GMBl 2015, S. 468; geändert GMBl 2019, S. 21)

  • Ausgabe: April 2015 (GMBl 2015, S. 468)

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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln (TRBS 2111 Teil 1)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: April 2015 (GMBl 2015, S. 468; geändert GMBl 2020, S. 322)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.810729

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Besondere mechanische Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und beim Transport

3 Maßnahmen

3.1 Auswahl eines geeigneten mobilen Arbeitsmittels

3.2 Technische Maßnahmen

3.2.1 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Anfahren, Überfahren oder Quetschen aufgrund der Fahrbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln, insbesondere beim Rückwärtsfahren

3.2.2 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unkontrollierte Bewegung, Aufprall und Zusammenprall von mobilen Arbeitsmitteln

3.2.3 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unbeabsichtigte Bewegungen von mobilen Arbeitsmitteln

3.2.4 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Quetschen von Personen beim Verbinden und Trennen von mobilen Arbeitsmitteln

3.2.5 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unbeabsichtigten Kontakt von mitfahrenden Beschäftigten mit der Arbeitsumgebung

3.2.6 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Umkippen, Abstürzen, Überrollen eines mobilen Arbeitsmittels

3.2.7 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unkontrolliert bewegte Ladung, verrutschte Ladung oder durch Ladungsdruck bewegte Teile

3.2.8 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unkontrolliert bewegte Teile des mobilen Arbeitsmittels, z. B. Ausleger, Türen, Klappen oder Verschlüsse

3.2.9 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unbefugte Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln

3.2.10 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr aufgrund konstruktiver Besonderheiten, die sich aus der Mobilität eines Arbeitsmittels ergeben

3.2.11 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Schäden an mobilen Arbeitsmitteln, die durch die Bewegung des mobilen Arbeitsmittels verursacht werden

3.2.12 Maßnahmen gegen Gefährdung durch herausgeschleudert werden von Beschäftigten aus dem mobilen Arbeitsmittel

3.2.13 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Kontakt zu Rädern oder Ketten des mobilen Arbeitsmittels, die an der Fahrbewegung beteiligt sind

3.3 Organisatorische Maßnahmen

3.3.1 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Anfahren, Überfahren oder Quetschen aufgrund der Fahrbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln

3.3.2 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unkontrollierte Bewegung, Aufprall und Zusammenprall von mobilen Arbeitsmitteln

3.3.3 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unbeabsichtigte Bewegungen von mobilen Arbeitsmitteln

3.3.4 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Quetschen von Personen beim Verbinden und Trennen von mobilen Arbeitsmitteln

3.3.5 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unbeabsichtigten Kontakt von mitfahrenden Beschäftigten mit der Arbeitsumgebung

3.3.6 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Umkippen, Abstürzen, Überrollen eines mobilen Arbeitsmittels

3.3.7 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unkontrolliert bewegte Ladung, verrutschte Ladung oder durch Ladungsdruck bewegte Teile

3.3.8 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unkontrolliert bewegte Teile des mobilen Arbeitsmittels, z. B. Ausleger, Türen, Klappen oder Verschlüsse

3.3.9 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unbefugte Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln

3.3.10 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr aufgrund konstruktiver Besonderheiten, die sich aus der Mobilität eines Arbeitsmittels ergeben

3.3.11 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Schäden an mobilen Arbeitsmitteln, die durch die Bewegung des mobilen Arbeitsmittels verursacht werden

3.3.12 Maßnahmen gegen Gefährdung durch herausgeschleudert werden von Beschäftigten aus dem mobilen Arbeitsmittel

3.3.13 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unzureichende Eignung und Qualifikation der Beschäftigten

3.4 Personenbezogene Maßnahmen

3.5 Unterweisung von Beschäftigten und sonstige Maßnahmen

Anhang
Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Beispiele für Maßnahmen gegen die Gefährdung von Beschäftigten auf Baustellen durch Rückwärtsfahren mit eingeschränkter Sicht

1 Allgemeines

2 Koordination

3 Berücksichtigung von Maßnahmen in den Beispielen

4 Beispiele für Arbeitssituationen und mögliche Schutzmaßnahmen beim Rückwärtsfahren mit eingeschränkter Sicht

5 Beispielübergreifende organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen

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