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Vorschrift Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253, ber. 2022 BGBl. I S. 28), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530, 4584)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530, 4584)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448)

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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253, ber. 2022 BGBl. I S. 28), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752, 2756)

Amtliche Anmerkung:

1 Das Gesetz dient der Umsetzung der in der Anlage zu Fußnote 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007) in den Nummern 1 bis 72 und 75 aufgeführten Rechtsakte.

2 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

3 Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/112/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 68).

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 13 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.130107

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4 Vorschriften und Ermächtigungen zum Geltungsbereich

Abschnitt 2
Verkehr mit Lebensmitteln

§ 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6 (weggefallen)

§ 7 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9 Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12 Weitere Verbote

§ 13 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14 Weitere Ermächtigungen

§ 15 Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3
Verkehr mit Futtermitteln

§ 17 Verbote

§ 17a Versicherung

§ 18 (aufgehoben)

§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21 Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23 Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23a Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung

§ 23b Weitere Ermächtigungen für Arzneifuttermittel

§ 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen

§ 25 Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4
Verkehr mit Mitteln zum Tätowieren und kosmetischen Mitteln

§ 26 Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29 Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse

§ 34 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35 Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36 Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37 Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Überwachung

§ 38 Zuständigkeit, Aufgabe und gegenseitige Information

§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel

§ 38b Unterrichtung von Telemediendiensteanbietern

§ 39 Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden

§ 39a Maßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden

§ 40 Information der Öffentlichkeit

§ 41 (weggefallen)

§ 42 Durchführung der Überwachung

§ 43 Probenahme

§ 43a Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden

§ 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten

§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

§ 45 Schiedsverfahren

§ 46 Ermächtigungen

§ 47 Weitere Ermächtigungen

§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen

§ 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten

§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Abschnitt 8
Monitoring

§ 50 Monitoring

§ 51 Durchführung des Monitorings

§ 52 Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Verbringen in das und aus dem Inland

§ 53 Verbringungsverbote

§ 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 55 Mitwirkung der Zollbehörden

§ 56 Ermächtigungen

§ 57 Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 9a
Besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung

§ 57a Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung

§ 57b Weitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen

§ 57c Überwachung

§ 57d Ausführung durch die Länder im Auftrag des Bundes

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 58 Strafvorschriften

§ 59 Strafvorschriften

§ 60 Bußgeldvorschriften

§ 61 Einziehung

§ 62 Ermächtigungen

Abschnitt 11
Schlussbestimmungen

§ 63 (weggefallen)

§ 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 65 Aufgabendurchführung

§ 66 Statistik

§ 67 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 68 Zulassung von Ausnahmen

§ 69 Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 70 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 71 Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 72 Außenverkehr

§ 73 (weggefallen)

§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften

§ 75 Übergangsregelungen

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